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Freie Beförderung bei IC/EC-Fahrten Dresden-Berlin
Bis 09.12.2017 erfolgt aufgrund Baumaßnahmen in allen IC/EC auf der Relation Dresden-Berlin und Berlin Dresden eine freie Beförderung für Rollstuhlfahrer mit gültiger Reservierung und Schwerbehindertenausweis mit Wertmarke.
Die Freigabe der IC/EC Züge erfolgt nur für Rollstuhlfahrer mit einem Schwerbehindertenausweis mit gültiger Wertmarke und bei Reservierung für den Rollstuhlplatz. Eine Anmeldung der Fahrt muss über die Mobilitäts-Service-Zentrale (MSZ) erfolgen. Es erfolgt keine freie Beförderung bei „Spontanfahrten“ ohne Reservierung. Für Fahrten im Fernverkehr über die Relation Berlin-Dresden und Gegenrichtung hinaus, z.B. Hamburg-Berlin-Dresden oder Berlin-Prag wird keine freie Beförderung gewährt. In diesem Fall ist eine durchgehende Fahrkarte Hamburg bis Dresden erforderlich.
Ähnliche Regelungen gelten derzeit z.B. auch zwischen Hamburg und Sylt. Näheres lesen Sie hier:
Achtung: Bei den vielen Regelungen und täglichen Änderungen wissen nicht alle Zugbegleiter sofort Bescheid, also gern unterwegs einen Ausdruck dieser Freigaberegelung mitnehmen oder mobil hier auf die Homepage zugreifen.
- Dateien:
- Freigaberegelung_bis_09.12.17.pdf552 Ki
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